Was ist Logopädie?
Logopädie bedeutet soviel wie Sprecherziehung oder Sprachtherapie
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Logopädie befasst sich mit der Diagnostik (Erkennen von Erkrankungen), mit der Therapie (Behandlung) und der Prävention (Vorbeugung) von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen
Um eine logopädische Verordnung zu erhalten, sprechen Sie zunächst Ihren Arzt oder Ärztin an.
Logopädische Verordnungen dürfen vor allem
-- Neurologen
-- HNO- Ärzte
-- Phoniater
-- Internisten
-- Allgemeinmediziner
-- Kinderärzte
-- Kieferorthopäden und Zahnärzte
verordnen.
Nachdem der Arzt die logopädische Therapie verordnet hat, vereinbaren Sie einen Termin bei mir.
Kostenübernahme
Die gesamten Kosten der Therapie bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind laut dem Gesetzgeber dazu verpflichtet, einen Eigenanteil selbst zu tragen. Dieser berechnet sich aus 10€ Rezeptgebühr/ Verordnung sowie 10% der Behandlungskosten.
Davon ausgenommen sind Patienten, welche eine Zuzahlungsbefreiung vorzeigen können.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung vom Austellungsdatum ausgehend nur 28 Tage gültig ist.
LEISTUNGEN
Therapie bei Kindern und Jugendlichen
- Myofunktionelle Störungen
- Sprachentwicklungsverzögerung/-behinderung
- Late Talker/ Late Bloomer
- Störungen im Bereich des Wortschatzes/Grammatik
- Störungen im Bereich der Lautbildung (z.B. Lispeln) und/oder Lautverwendung
- Hörstörungen (z.B. auditive Verarbeitung- und Wahnehmungsstörung)
- Verbale Entwicklungsdyspraxie (Störung bei der Planung der Sprechbewegungen)
- Stimmstörungen
- Stottern/ Poltern
Therapie bei Erwachsenen
- Stimmstörungen (organisch-, funktionell-, psychisch bedingt)
- Offenes, geschlossenes Näseln
- Störungen der Sprache (Aphasie/ Dysphasie) z.B. Demenz, nach einem Schlaganfall,...
- Störungen des Sprechens (Dysarthrie/ Sprechapraxie) z.B. bei Morbus Parkinson, ALS, …
- Fazialisparese (Gesichtslähmung)
- Schluckstörungen (Dysphagie)
- Stottern/ Poltern
Hausbesuch
Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Die Voraussetzungen für die logopädische Behandlung zu Hause ist eine ärztlicher Verordnung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr für einen Hausbesuch selbst zu tragen.